Pflege zu Hause
Wussten Sie schon, dass jeder Pflegebedürftige Anspruch auf bis zu 60 € pro Monat für Pflegehilfsmittel hat?
Pflegehilfsmittel im Wert von 60 € pro Monat kostenfrei* erhalten
Worum geht es?
Pflegehilfsmittel dienen der Unterstützung und Erleichterung der häuslichen Pflege. Sie werden unterschieden in technische Hilfsmittel, die zumeist leihweise von der Pflegekasse überlassen werden und solche Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind – also nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Diese Produkte werden mit bis zu 60,- Euro pro Monat von der Pflegekasse bezuschusst.
Es handelt sich dabei u. a. um
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Einmalhandschuhe und Fingerlinge
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Mundschutz
- Schutzschürzen
Wann haben Sie Anspruch?
Ein Rezept brauchen Sie nicht. Es genügt, einen Antrag auf die gewünschten Hilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Anspruch hat jeder Pflegebedürftige, der zu Hause versorgt wird und pflegeversichert ist. Die Vorversicherungszeit muss gewährleistet und die Pflegebedürftigkeit festgestellt worden sein. Die Pflegestufe spielt allerdings keine Rolle.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung!
Wir halten den Antrag auf den Zuschuss für Sie bereit und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen. Auch wenn Sie pflegender Angehöriger sind, unterstützen wir Sie mit dem Formular. Die Bewilligung für den Zuschuss hängt von der Pflegekasse ab. Wenn sie Ihrem Antrag zustimmt, können Sie die Hilfsmittel direkt bei uns in der Apotheke abholen. Außerdem übernehmen wir für Sie die Dokumentation und Abrechnung mit der Pflegekasse.
Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema Pflegehilfsmittel haben, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
*Bis zu einem Betrag von 60 Euro pro Monat auf Antrag bei der Pflegekasse. Anspruch hat jeder Pflegebedürftige, der zu Hause versorgt wird und pflegeversichert ist. Wegen der Corona-Pandemie wurde der Betrag von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Die Erhöhung wurde aktuell noch bis 31. März 2021 verlängert!